Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ComAttack Schweiz GmbH
1. Vertragsgegenstand
1.1. FÜR DEN GESCHÄFTSVERKEHR ZWISCHEN DEM KUNDEN UND COMATTACK GELTEN ALLEIN DIE NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB).
1.2. Andere Bedingungen und / oder Teile davon haben nur Geltung, wenn sie von ComAttack schriftlich bestätigt sind.
1.3. Konkludente Willensübereinstimmungen sind in jedem Fall wegbedungen.
1.4. Explizit widerspricht ComAttack sämtlichen anderen Bedingungen.
2. Warenangebot
2.1. ALLE ANGEBOTE VON COMATTACK SIND FREIBLEIBEND, AUCH WENN DIES NICHT EXPLIZIT ERWÄHNT IST.
2.2. TECHNISCHE ÄNDERUNGEN, DIE DER VERBESSERUNG DIENEN, UND IRRTÜMER BEI PREISANGABE, BESCHREIBUNG UND ABBILDUNGEN SIND VORBEHALTEN.
2.3. SÄMTLICHE ANGABEN ZU DEN WAREN SIND NUR ALS NÄHERUNGSWERTE ZU VERSTEHEN UND STELLEN INSBESONDERE KEINE ZUSICHERUNG VON EIGENSCHAFTEN DAR.
3. Preise
3.1. Alle Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden.
3.2. Alle Preise verstehen sich exklusiv Transport-, Verpackungs- und Installationskosten und ohne MWST.
4. Datenschutz
4.1. ComAttack darf Daten über Kunden zur Durchführung der Bestellung, für interne Statistiken und ähnliches abspeichern und bearbeiten sowie bei Bedarf an Herstellern oder Lieferanten im In- und Ausland weiterleiten.
4.2. Firmenkunden sind damit einverstanden, dass ComAttack den Firmennamen auf einer Kundenliste aufführen und veröffentlichen darf. Diese Einwilligung kann jederzeit entzogen werden.
5. Lieferfristen
5.1. TERMINE UND LIEFERFRISTEN SIND IN JEDEM FALL UNVERBINDLICH.
5.2. Wird eine Lieferfrist nicht eingehalten, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich bekanntgegebenen Nachfrist von mindestens 60 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind wegbedungen.
5.3. AUFGRUND VON LIEFERSCHWIERIGKEITEN DER LIEFERANTEN IST COMATTACK BERECHTIGT, DIE LIEFERUNG EINZUSCHRÄNKEN, EINZUSTELLEN ODER VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN, OHNE DASS DEM KUNDEN EIN ANSPRUCH AUF NACHLIEFERUNG ODER SCHADENSERSATZ ZUSTEHT.
6. Lieferungen
6.1. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware das Lager von ComAttack verlässt.
7. Gefahrenübergang
7.1. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der Versendung auf den Kunden über.
7.2. Eine teilweise oder ganze Übernahme der Transportkosten durch ComAttack hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
7.3. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.
8. Prüfungspflicht des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Korrektheit, Ausführung, Menge und Qualität zu überprüfen.
8.2. BEANSTANDUNGEN MÜSSEN INNERT 4 TAGEN NACH WARENERHALT SCHRIFTLICH ERHOBEN WERDEN, ANDERNFALLS DIE WARE BZW. DIENSTLEISTUNG ALS GENEHMIGT GILT.
9. Annahmeverzug / Annahmeverweigerung
9.1. Bei Annahmeverzug bzw. Annahmeverweigerung des Kunden steht ComAttack das Recht zu, den entstehenden Schaden einschliesslich allfälliger Mehraufwendungen einzufordern.
10. Zahlungskonditionen
10.1. Rechnungen sind sofort, ohne Abzug, rein netto zu bezahlen.
10.2. ComAttack behält sich jederzeit das Recht vor, Produkte und Dienstleistungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorher vereinbarten Zahlungsbedingungen.
10.3. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
10.4. Im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen alle Mahnspesen, Inkassospesen und Verzugszinsen zu Lasten des Kunden.
10.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ComAttack ohne Pflicht zur Meldung sofort berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden einzustellen, bis alle Forderung getilgt sind. Sämtliche Folgen, die sich aus der Liefereinstellung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. Zahlt der Kunde auch nach schriftlicher Mahnung nicht, ist ComAttack berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadensersatz geltend zu machen. Ferner werden alle Forderungen, einschliesslich der Forderungen für die Ratenzahlung vereinbart wurde, sofort fällig.
10.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden, seien Sie begründet oder unbegründet, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle vom Kunden geltend gemachten Ansprüche ihn in keinem Fall von der Zahlungspflicht befreien.
10.7. Der Kunde kann von ComAttack eine Gutschrift erhalten, sofern sein Konto einen Überschuss aufweist, beispielsweise durch von ComAttack bewilligte Rücksendung bzw. Rückgabe von Waren oder durch zu hohe Banküberweisungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass keine Barauszahlung oder Banküberweisung erfolgt. Gutschriften verjähren nicht und können während einer der nächsten Bestellungen eingelöst werden, sofern der Warenwert der Bestellung höher ist als die Gutschrift.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ComAttack.
11.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die Waren sehr sorgfältig zu behandeln, korrekt zu warten und zu bedienen und gegen alle Risiken zu versichern.
11.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ComAttack berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz des Kunden vorzunehmen. Bei Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von ComAttack gestützt auf Art.4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes innerhalb von 24 Stunden sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben. Tut der Kunde dies nicht, haftet er für alle Folgeschäden.
11.4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, ist ComAttack ausserdem berechtigt, die Ware sofort in ihren Besitz zurückzunehmen. Wertminderungen und Bearbeitungsgebühren werden dem Kunden verrechnet.
12. Gewährleistung / Reparaturen
12.1. Die Gewährleistung für die von ComAttack gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten.
12.2. Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation, den Einsatz und den Gebrauch von Waren und die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden.
12.3. Falls ComAttack der Hersteller eines Produktes ist, wird dies explizit klar und deutlich beim Produkt angegeben, in diesem Fall gelten die Gewährleistungen von ComAttack. Fehlt dieser Hinweis, ist ComAttack nicht der Hersteller. BEI ALLEN PRODUKTEN, BEI DENEN COMATTACK NICHT DER HERSTELLER IST, SCHLIESST COMATTACK JEDLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PRODUKT AUS.
12.4. DIE EINZIGE PFLICHT VON COMATTACK BESTEHT DARIN, ETWAIGE BESTEHENDE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GEGEN DIE LIEFERANTEN BZW. HERSTELLER AN DEN KUNDEN ABZUTRETEN.
12.5. Der Kunde verzichtet auf Gewährleistungsansprüche gegenüber ComAttack, es sei denn, ComAttack sei der Hersteller des Produktes. Der Kunde verzichtet auf weiterergehende als unter 12.1. erwähnte Gewährleistungsansprüche gegenüber Hersteller bzw. Lieferanten.
12.6. BEI OCCASIONSARTIKELN GILT NUR EINE 30 TAGE FUNKTIONSGARANTIE. Sämtliche Occasionsartikel sind speziell gekennzeichnet.
12.7. ABWEICHUNGEN DER ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN LÖSEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE AUS.
12.8. JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSGESCHLOSSEN, FALLS AUSSCHLUSSGRÜNDE VORLIEGEN. AUSSCHLUSSGRÜNDE SIND INSBESONDERE ELEMENTARSCHÄDEN, FEUERSCHÄDEN, FEUCHTIGKEITSSCHÄDEN, BESCHÄDIGUNGEN DURCH EINWIRKUNG VON AUSSEN, SCHLAGSCHÄDEN, STURZSCHÄDEN, SCHOCKSCHÄDEN, TRANSPORTSCHÄDEN, HÖHERE GEWALT, EINDRINGEN VON STAUB, EINGRIFFE IN DAS PRODUKT, ÖFFNEN DES PRODUKTES, VORNEHMEN VON ÄNDERUNGEN ODER REPARATUREN AN DER WARE, UNTERLASSEN GEEIGNETER MASSNAHMEN ZUR SCHADENSMINDERUNG, NICHTORIENTIEREN VON COMATTACK ZWECKS SCHADENSBEHEBUNG, NICHTBEFOLGEN VON BETRIEBS- UND WARTUNGSANWEISUNGEN, MISSACHTUNG DER BETRIEBSANLEITUNG, VERWENDUNG VON NICHT ORIGINAL VERBRAUCHSMATERIALEN, UNSACHGEMÄSSE INBETRIEBNAHME / BEDIENUNG / WARTUNG UND/ODER BEHANDLUNG DES GERÄTES, NICHT RELEVANTE FEHLER, NICHT REPRODUZIERBARE FEHLER UND ÄHNLICHE EREIGNISSE.
12.9. VERBRAUCHSTEILE, VERBRAUCHSMATERIAL UND VERSCHLEISSTEILE (WIE LAUFWERKSKÖPFE, DRUCKKÖPFE, ANTRIEBSROLLEN, SCHREIB- UND LESEKÖPFE UND ÄHNLICHES) SIND VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN.
12.10. Der Einbau von Hardwarekomponenten durch den Kunden erfolgt auf eigene Verantwortung.
12.11. Die Standard Gewährleistung ist "Bring-In". Vor-Ort Service und Vor-Ort Reparaturen erfolgen nur bei einem dementsprechenden Servicevertrag kostenlos, anderenfalls sind diese Dienstleistungen kostenpflichtig.
12.12. Ersatzgeräte werden nur bei einem dementsprechenden Servicevertrag zur Verfügung gestellt. ComAttack steht das Recht zu, ein gleichwertiges oder leicht grösseres oder leicht kleineres Gerät zur Verfügung zu stellen, wenn das identische Gerät nicht verfügbar ist, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz oder Nachlieferung entsteht.
12.13. Alle Serviceverträge gelten ausschliesslich dann, wenn keine obig erwähnten Ausschlussgründe vorliegen. ComAttack steht das einseitige Recht zu, Serviceverträge vorzeitig zu kündigen, wenn besondere Umstände vorliegen. Der zuviel bezahlte Betrag wird rückerstattet.
12.14. Ersetzte Waren oder Teile davon gehen vollständig in das Eigentum von ComAttack über.
12.15. BEI BERECHTIGTEN BEANSTANDUNGEN HAT COMATTACK NACH EIGENER WAHL DAS RECHT ZUR NACHBESSERUNG DER GELIEFERTEN WARE ODER ERSATZ DER MANGELHAFTEN WARE ODER MINDERUNG DES PREISES. ANDERE ANSPRÜCHE SIND EXPLIZIT AUSGESCHLOSSEN.
13. Einsendung von Produkten
13.1. Einsendungen von Produkten sind nur nach vorgängiger Absprache und Zustimmung von ComAttack und mit der entsprechenden RMA Nummer zulässig.
13.2. Der Einsendung müssen ein schriftlicher Fehlerreport, die Rechnungskopie und die RMA Nummer beiliegen. Von diesen Bedingungen abweichende Einsendungen werden unbearbeitet an den Kunden retourniert.
13.3. Einsendungen an ComAttack haben frei Haus und versichert zu erfolgen, sämtliche Kosten trägt der Kunde. Einsendungen an Lieferanten von ComAttack bzw. den Hersteller haben frei Haus und versichert zu erfolgen, sämtliche Kosten trägt der Kunde.
13.4. Nutzen und Gefahr gehen bei Eintreffen der Ware bei ComAttack auf ComAttack über.
13.5. WIRD EIN DATENTRÄGER WIE ZUM BEISPIEL EINE FESTPLATTE, EINE OPTISCHE DISK (CD, DVD, BLU-RAY UND ANDERE), EIN MAGNETBAND, EINE SPEICHERKARTE ETC. ODER EIN KOMPLETTER COMPUTER ODER ÄHNLICHE WARE ZUR REPARATUR AN COMATTACK ÜBERGEBEN, SO TRÄGT DER KUNDE IN JEDEM FALL DIE ALLEINIGE UND VOLLE VERANTWORTUNG FÜR EINE ORDNUNGSGEMÄSSE SICHERSTELLUNG DER DATEN (BACKUP) VOR DER ÜBERGABE DER SACHE. ES WIRD AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS COMATTACK FÜR DATEN UND SOFTWARE DES KUNDEN, WELCHE BEISPIELSWEISE IM RAHMEN DER MANGELBEHEBUNG GELÖSCHT WERDEN, ZERSTÖRT WERDEN ODER VERLOREN GEHEN, KEINERLEI HAFTUNG IRGENDWELCHER ART ÜBERNIMMT.
14. Rückgabe
14.1. DIE RÜCKGABE VON PRODUKTEN IST GRUNDSÄTZLICH NICHT VORGESEHEN.
14.2. AUFTRAGSBEZOGENE BESTELLUNGEN, VERBRAUCHSMATERIALIEN, GEÖFFNETE WARE UND SOFTWARE MIT BESCHÄDIGTEM SIEGEL SIND IN JEDEM FALL VON DER RÜCKGABE AUSGESCHLOSSEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN IRRTUM DES KUNDEN VORLIEGT.
15. Haftung
15.1. AUSSCHLUSS VON FOLGE-, ZUFÄLLIGEN UND BESTIMMTEN ANDEREN SCHÄDEN.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG IST COMATTACK IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, STRAFRECHTLICHEN, DIREKTEN, INDIREKTEN, MITTELBAREN ODER SONSTIGEN FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, VERDIENSTAUSFALL, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER ERSATZDIENSTLEISTUNGEN, VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN UND DATEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, PERSONENSCHÄDEN, VERLUST VON PRIVATSPHÄRE, VERLETZUNG VON VERTRAGSPFLICHTEN (EINSCHLIESSLICH PFLICHTEN NACH TREU UND GLAUBEN ODER SORGFALTSPFLICHTEN), FAHRLÄSSIGKEIT SOWIE VERMÖGENS- ODER SONSTIGE SCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG IRGENDWELCHER PRODUKTE ODER DER TATSACHE, DASS SIE NICHT VERWENDET ODER NUR MANGELHAFT VERWENDET WERDEN KÖNNEN, ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDEREN LEISTUNGEN, INFORMATIONEN, SOFTWARE UND DAZUGEHÖRIGEM INHALT ODER DER TATSACHE, DASS DIESE NICHT BEREITGESTELLT WURDEN, ODER ANDERWEITIG AUS ODER IN VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER AGB ODER EINES VERTRAGSVERHÄLTNISSES ZWISCHEN COMATTACK UND DEM KUNDEN RESULTIEREN ODER IN IRGENDEINEM ZUSAMMENHANG DAMIT STEHEN, SELBST IM FALLE VON VERSCHULDEN, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), IRREFÜHRENDEN ANGABEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER PRODUKTHAFTUNG, VERTRAGSBRUCH ODER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG VON/DURCH COMATTACK, UND SELBST WENN COMATTACK AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
15.2. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG UND VON ANSPRÜCHEN.
UNGEACHTET ALLER SCHÄDEN, DIE DER KUNDE AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER ERLEIDEN MÖGE (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE OBEN ANGESPROCHENEN SCHÄDEN SOWIE ALLE VERTRAGLICHEN DIREKTEN ODER ALLGEMEINEN SCHÄDEN ODER SONSTIGES), IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON COMATTACK UND DER AUSSCHLIESSLICHE ANSPRUCH FÜR ALLES OBEN GENANNTE AUF TATSÄCHLICH VOM KUNDEN IM VERNÜNFTIGEN VERTRAUEN DURCH PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON COMATTACK ERLITTENE SCHÄDEN BIS ZUM TATSÄCHLICH FÜR DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLTEN BETRAG ODER CHF 10’000.-- BESCHRÄNKT, JE NACHDEM, WELCHER BETRAG ZUERST ERREICHT WIRD. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG, AUCH WENN EIN ANSPRUCH SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
16. Patente und andere Schutzrechte
16.1. Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch von ComAttack gelieferte Waren, so hat der Kunde unverzüglich ohne Aufschub innerhalb von 4 Tagen nach Kenntnis dieser Ansprüche ComAttack schriftlich über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis zu setzen, damit der Lieferant oder Hersteller informiert werden kann. Tut der Kunde dies nicht, haftet er für den daraus entstandenen Schaden.
16.2. Der Kunde verzichtet ComAttack gegenüber explizit auf sämtliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.
17. Software
17.1. Bei Software richten sich alle Nutzungsbedingungen und Gewährleistungen nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Kunde enthalten sind.
17.2. DIE EINZIGE PFLICHT VON COMATTACK BESTEHT DARIN, ETWAIGE BESTEHENDE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GEGEN DIE LIEFERANTEN BZW. HERSTELLER AN DEN KUNDEN ABZUTRETEN.
17.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei Weiterverkauf oder andersweitiger Weitergabe der Software dem neuen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen und Gewährleistungen des Softwareherstellers zu übertragen.
18. Gerichtsstand
18.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das für den Firmensitz von ComAttack sachlich und örtlich zuständige Schweizer Gericht.
18.2. ComAttack hat zusätzlich das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
19. Anwendbares Recht
19.1. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen Schweizerischem Recht.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
20.2. UNWIRKSAME BEDINGUNGEN SIND DURCH WIRKSAME ZU ERSETZEN, DIE DEM GEWOLLTEN ZWECK MÖGLICHST NAHE KOMMEN.
20.3. Die Nichtausübung von Rechten durch ComAttack bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte.
20.4. ComAttack behält sich jederzeit Änderungen dieser AGB vor.
© ComAttack Schweiz GmbH, Sirnach, 08.06.2009
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