Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ComAttack Schweiz GmbH
1. Vertragsgegenstand
FÜR DEN GESCHÄFTSVERKEHR ZWISCHEN DEM KUNDEN UND COMATTACK GELTEN ALLEIN DIE NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB), DIE DER KUNDE MIT DER AUFTRAGSERTEILUNG ANERKENNT.
Andere Bedingungen und / oder Teile davon haben nur Geltung, wenn sie von ComAttack schriftlich bestätigt sind. Konkludente Willensübereinstimmungen sind in jedem Fall wegbedungen. Explizit widerspricht ComAttack sämtlichen anderen Bedingungen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und ComAttack kommt erst durch einen Auftrag des Kunden per Telefon, per Briefpost, per Fax, per E-Mail oder Online über das Internet und dessen Annahme durch ComAttack zustande. ComAttack nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt wird oder indem die bestellte Ware geliefert wird.
3. Preise
Alle Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Alle Preise verstehen sich exklusiv Transport-, Verpackungs- und Installationskosten.
4. Warenangebot
ALLE ANGEBOTE VON COMATTACK SIND GRUNDSÄTZLICH FREIBLEIBEND. TECHNISCHE ÄNDERUNGEN, DIE DER VERBESSERUNG DIENEN, UND IRRTÜMER BEI PREISANGABE, BESCHREIBUNG UND ABBILDUNG SIND VORBEHALTEN. SÄMTLICHE ANGABEN ZU DEN WAREN SIND NUR ALS NÄHERUNGSWERTE ZU VERSTEHEN UND STELLEN INSBESONDERE KEINE ZUSICHERUNG VON EIGENSCHAFTEN DAR.
5. Lieferungen / Lieferfristen
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware das Lager von ComAttack verlässt. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der Versendung auf den Käufer über. Eine teilweise oder ganze Übernahme der Transportkosten durch ComAttack hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Bei Annahmeverzug bzw. Annahmeverweigerung des Kunden steht ComAttack das Recht zu, den entstehenden Schaden einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen einzufordern.
TERMINE UND LIEFERFRISTEN SIND IN JEDEM FALL UNVERBINDLICH. AUFGRUND VON LIEFERSCHWIERIGKEITEN DER LIEFERANTEN IST COMATTACK BERECHTIGT, DIE LIEFERUNG EINZUSCHRÄNKEN, EINZUSTELLEN ODER VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN, OHNE DASS DEM KUNDEN EIN ANSPRUCH AUF NACHLIEFERUNG ODER SCHADENSERSATZ ZUSTEHT.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ComAttack.
7. Gewährleistung / Reparatur / Rücksendungen
ComAttack gewährleistet, dass die Waren frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ausdrücklich eine andere Frist angegeben wird. DAVON AUSGESCHLOSSEN IST SOFTWARE, HIER GELTEN AUSSCHLIESSLICH DIE BESTIMMUNGEN DES LIZENZVERTRAGES DES JEWEILIGEN ANBIETERS. BEI SPEZIELL GEKENNZEICHNETEN OCCASIONSARTIKELN GILT EINE 30 TAGE FUNKTIONSGARANTIE. SOWEIT COMATTACK NICHT SELBST DER HERSTELLER IST, WERDEN ETWAIGE BESTEHENDE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GEGEN DIE LIEFERANTEN VON COMATTACK UNTER AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN COMATTACK GEGENÜBER AN DEN KÄUFER ABGETRETEN.
DIE GEWÄHRLEISTUNG UMFASST UND BESCHRÄNKT SICH AUF BEHEBUNG DER MÄNGEL, DIE NACHWEISBAR AUF DIE VERWENDUNG NICHT EINWANDFREIER MATERIALIEN ODER AUF PRODUKTIONSFEHLER ZURÜCKZUFÜHREN SIND. ABWEICHUNGEN DER ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN LÖSEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE AUS. JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSGESCHLOSSEN, FALLS AUSSCHLUSSGRÜNDE VORLIEGEN. AUSSCHLUSSGRÜNDE SIND INSBESONDERE ELEMENTARSCHÄDEN, FEUERSCHÄDEN, FEUCHTIGKEITSSCHÄDEN, BESCHÄDIGUNGEN DURCH EINWIRKUNG VON AUSSEN, SCHLAGSCHÄDEN, STURZSCHÄDEN, SCHOCKSCHÄDEN, TRANSPORTSCHÄDEN, EINDRINGEN VON STAUB, EINGRIFFE IN DAS PRODUKT, ÖFFNEN DES PRODUKTES, VORNEHMEN VON ÄNDERUNGEN ODER REPARATUREN AN DER WARE, UNTERLASSEN GEEIGNETER MASSNAHMEN ZUR SCHADENSMINDERUNG, NICHTORIENTIEREN VON COMATTACK ZWECKS SCHADENSBEHEBUNG, NICHTBEFOLGEN VON BETRIEBS- UND WARTUNGSANWEISUNGEN, MISSACHTUNG DER BETRIEBSANLEITUNG, VERWENDUNG VON NICHT ORIGINAL VERBRAUCHSMATERIALEN, UNSACHGEMÄSSE INBETRIEBNAHME / BEDIENUNG / WARTUNG UND/ODER BEHANDLUNG DES GERÄTES, HÖHERE GEWALT UND ÄHNLICHE EREIGNISSE. VERBRAUCHSTEILE, VERBRAUCHSMATERIAL UND VERSCHLEISSTEILE WIE LAUFWERKSKÖPFE, DRUCKKÖPFE, ANTRIEBSROLLEN, SCHREIB- UND LESEKÖPFE UND ÄHNLICHES SIND VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN. Der Einbau von Hardwarekomponenten durch den Kunden erfolgt auf eingene Verantwortung.
Die Standard Gewährleistung ist "Bring-In", Vor-Ort Service und Vor-Ort Reparaturen erfolgen nur bei einem dementsprechenden Servicevertrag. Ersatzgeräte werden nur bei einem dementsprechenden Servicevertrag zur Verfügung gestellt. Alle Serviceverträge gelten ausschliesslich dann, wenn keine obig erwähnten Ausschlussgründe vorliegen. ComAttack steht das Recht zu, Serviceverträge vorzeitig zu kündigen, wenn besondere Umstände oder ein Missbrauch vorliegen. Der zuviel bezahlte Betrag wird rückerstattet.
BEI BERECHTIGTEN BEANSTANDUNGEN HAT COMATTACK NACH EIGENER WAHL DAS RECHT ZUR NACHBESSERUNG DER GELIEFERTEN WARE ODER ERSATZ DER MANGELHAFTEN WARE. ANDERE ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN. Ersetzte Waren oder Teile davon gehen vollständig in das Eigentum von ComAttack über.
Rücksendung fehlerhafter Produkte sind nur nach vorgängiger Absprache und mit der entsprechenden RMA Nr. zulässig. Der Rücksendung müssen ein schriftlicher Fehlerreport, die Rechnungskopie und die RMA Nummer beigelegt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Retouren werden unbearbeitet an den Kunden retourniert. Rücksendungen an ComAttack haben frei Haus und versichert zu erfolgen, Nutzen und Gefahr gehen bei Eintreffen der Ware auf ComAttack über. WIRD EIN DATENTRÄGER WIE ZUM BEISPIEL EINE FESTPLATTE, EINE OPTISCHE DISK (CD, DVD, BLU-RAY UND ANDERE), EIN MAGNETBAND, EINE SPEICHERKARTE ETC. ODER EIN KOMPLETTER COMPUTER ODER ÄHNLICHE WARE ZUR REPARATUR AN COMATTACK ÜBERGEBEN, SO TRÄGT DER KUNDE IN JEDEM FALL DIE ALLEINIGE UND VOLLE VERANTWORTUNG FÜR EINE ORDNUNGSGEMÄSSE SICHERSTELLUNG DER DATEN (BACKUP) VOR DER ÜBERGABE DER SACHE. ES WIRD AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS COMATTACK FÜR DATEN UND SOFTWARE DES KUNDEN, WELCHE Z.B. IM RAHMEN DER MANGELBEHEBUNG GELÖSCHT BZW. ZERSTÖRT WERDEN, KEINERLEI HAFTUNG IRGENDWELCHER ART ÜBERNIMMT.
8. Prüfungspflicht des Kunden / Rücknahme
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Korrektheit, Ausführung, Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben. BEANSTANDUNGEN MÜSSEN INNERT 4 TAGEN NACH WARENERHALT SCHRIFTLICH ERHOBEN WERDEN, ANDERNFALLS DIE WARE BZW. DIENSTLEISTUNG ALS GENEHMIGT GILT.
RÜCKGABE/UMTAUSCH VON PRODUKTEN IST GRUNDSÄTZLICH NICHT VORGESEHEN. AUFTRAGSBEZOGENE BESTELLUNGEN, VERBRAUCHSMATERIALIEN, GEÖFFNETE WARE UND SOFTWARE MIT BESCHÄDIGTEM SIEGEL SIND VON DER RÜCKGABE AUSGESCHLOSSEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN IRRTUM DES KUNDEN VORLIEGT.
9. Haftung
AUSSCHLUSS VON FOLGE-, ZUFÄLLIGEN UND BESTIMMTEN ANDEREN SCHÄDEN.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SIND COMATTACK ODER DEREN LIEFERANTEN IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, STRAFRECHTLICHEN, DIREKTEN, INDIREKTEN, MITTELBAREN ODER SONSTIGEN FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, VERDIENSTAUSFALL, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER ERSATZDIENSTLEISTUNGEN, VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN UND DATEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, PERSONENSCHÄDEN, VERLUST VON PRIVATSPHÄRE, VERLETZUNG VON VERTRAGSPFLICHTEN (EINSCHLIESSLICH PFLICHTEN NACH TREU UND GLAUBEN ODER SORGFALTSPFLICHTEN), FAHRLÄSSIGKEIT SOWIE VERMÖGENS- ODER SONSTIGE SCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG IRGENDWELCHER PRODUKTE ODER DER TATSACHE, DASS SIE NICHT VERWENDET ODER NUR MANGELHAFT VERWENDET WERDEN KÖNNEN, ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDEREN LEISTUNGEN, INFORMATIONEN, SOFTWARE UND DAZUGEHÖRIGEM INHALT ODER DER TATSACHE, DASS DIESE NICHT BEREITGESTELLT WURDEN, ODER ANDERWEITIG AUS ODER IN VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER AGB ODER EINES VERTRAGSVERHÄLTNISSES ZWISCHEN COMATTACK UND DEM KUNDEN RESULTIEREN ODER IN IRGENDEINEM ZUSAMMENHANG DAMIT STEHEN, SELBST IM FALLE VON VERSCHULDEN, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), IRREFÜHRENDEN ANGABEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER PRODUKTHAFTUNG, VERTRAGSBRUCH ODER VERLETZUNG DER GARANTIE VON/DURCH COMATTACK ODER DEREN LIEFERANTEN, UND SELBST WENN COMATTACK ODER DEREN LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG UND VON ANSPRÜCHEN.
UNGEACHTET ALLER SCHÄDEN, DIE SIE AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER ERLEIDEN MÖGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE OBEN ANGESPROCHENEN SCHÄDEN SOWIE ALLE VERTRAGLICHEN DIREKTEN ODER ALLGEMEINEN SCHÄDEN ODER SONSTIGES), IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON COMATTACK UND DEREN LIEFERANTEN UND DER AUSSCHLIESSLICHE ANSPRUCH FÜR ALLES OBEN GENANNTE AUF TATSÄCHLICH VON IHNEN IM VERNÜNFTIGEN VERTRAUEN DURCH PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON COMATTACK ERLITTENE SCHÄDEN BIS ZUM TATSÄCHLICH FÜR DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLTEN BETRAG ODER CHF 20’000.-- BESCHRÄNKT, JE NACHDEM, WELCHER BETRAG ZUERST ERREICHT WIRD. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG, AUCH WENN EIN ANSPRUCH SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
10. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
SOLLTEN EINZELNE PUNKTE DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNWIRKSAM SEIN, SO BERÜHRT DIES DIE WIRKSAMKEIT DER ÜBRIGEN BEDINGUNGEN NICHT. UNWIRKSAME BEDINGUNGEN SIND DURCH WIRKSAME ZU ERSETZEN, DIE DEM GEWOLLTEN ZWECK MÖGLICHST NAHE KOMMEN. DIE NICHTAUSÜBUNG VON RECHTEN DURCH COMATTACK BEDEUTET KEINEN VERZICHT AUF DERARTIGE RECHTE.
ComAttack behält sich ausserdem jederzeit Änderungen dieser AGB vor. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.
GERICHTSSTAND FÜR ALLE AUS UNSEREN GESCHÄFTSVERBINDUNGEN HERVORGEHENDEN RECHTSSTREITIGKEITEN IST DAS FÜR DEN FIRMENSITZ VON COMATTACK SACHLICH UND ÖRTLICH ZUSTÄNDIGE SCHWEIZERISCHE GERICHT. ComAttack hat zusätzlich das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
© ComAttack Schweiz GmbH, 01.01.2007
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